 | Die Anforderung eines Palliativkonsils
erfolgt über unsere Station 5B.
Die Konsilleistung umfasst:
• Aufklärung des Patienten und der
Angehörigen über voraussichtlichen
Krankheitsverlauf und Komplikationen
• Planung einer Palliativversorgung mit
1. Häuslicher Pflege
2. Vermittlung stationäres Hospiz
3. Palliativbehandlung in der Palliativ-
einheit des GZO
• Symptomkontrolle und palliative Eingriffe
• Begleitung des Patienten und der Ange-
hörigen, Gesprächsbegleitung und spirituelle
Angebote, soziale Beratung und Vermittlung
von ambulanten Hilfen
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